Leistungen
Drei Bereiche, drei Erlaubnisse
Jede meiner Erlaubnisse deckt einen eigenen Bereich ab, und jeder Bereich hat eigene Regeln, auch bei der Vergütung. Hier steht, was darunter fällt und was nicht.
§ 34d Abs. 1 GewO
Versicherungen
Versicherungsmakler · Register D-X4VY-OBLI8-81
Als Versicherungsmakler handle ich in Ihrem Auftrag. Ich prüfe, was Sie brauchen, vergleiche Angebote verschiedener Versicherer und begleite Sie auch nach dem Abschluss, bei Änderungen und im Schadenfall.
Womit ich mich beschäftige
- Absicherung im Alltag: Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz, Kfz
- Einkommen und Familie: Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung
- Vorsorge: private Rentenversicherung, Basisrente und die geförderte Altersvorsorge (ausführlich auf vorsorgeretter.de)
- Gesundheit: Zahnzusatzversicherung (ausführlich auf dent-sure.de), Krankenzusatzversicherung, private Krankenvollversicherung, Pflegezusatzversicherung
Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung geht es selten nur um den Beitrag. Gesundheitsfragen, Wartezeiten und die Frage, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung zu Ihrer Lebensplanung passt, entscheiden oft mehr. Diese Themen bespreche ich lieber im Gespräch als per Formular, weil dabei Angaben zu Ihrer Gesundheit zur Sprache kommen.
Auf welcher Grundlage ich empfehle
Als Versicherungsmakler lege ich meiner Empfehlung eine hinreichende Zahl von Versicherern und Verträgen am Markt zugrunde, so wie es § 60 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorsieht. Beruht eine Beratung im Einzelfall auf einer eingeschränkten Auswahl, sage ich Ihnen das vor Ihrer Entscheidung und nenne Ihnen die Versicherer, die ich berücksichtigt habe.
Vergütung
Ich erhalte eine Courtage vom Versicherer. Das ist eine Vergütung, die bereits im Beitrag einkalkuliert ist. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Manche Tarife enthalten keine solche Vergütung, man nennt sie Nettotarife. Kommt so ein Tarif für Sie in Frage, sage ich Ihnen vorher, was meine Arbeit kostet, und Sie entscheiden.
§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO
Kapitalanlagen
Finanzanlagenvermittler · Register D-F-101-7PE2-63
Meine Erlaubnis umfasst Anlageberatung und Anlagevermittlung zu offenen Investmentvermögen. Gemeint sind Investmentfonds und ETFs, also börsengehandelte Indexfonds, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch in Deutschland vertrieben werden dürfen.
Wofür das in Frage kommt
- ein Fondssparplan für ein langfristiges Ziel
- eine Einmalanlage, etwa aus einer Erbschaft oder einer ausgezahlten Lebensversicherung
Was nicht dazugehört
Einzelaktien, Anleihen, Zertifikate, geschlossene Fonds und Kryptowerte umfasst meine Erlaubnis nicht. Dazu berate ich nicht.
Bevor ich etwas empfehle
Ich frage nach Ihren Kenntnissen, Ihren Zielen und danach, wie viel Schwankung Sie tragen können. Das schreibt das Gesetz vor, und es schützt Sie vor Anlagen, die nicht zu Ihnen passen. Kapitalanlagen schwanken im Wert. Eine Rendite sage ich Ihnen nicht voraus und verspreche sie auch nicht.
Vergütung
Hier erhalte ich Zuwendungen der Produktanbieter, also der Fondsgesellschaften. Ein Honorar von Ihnen nehme ich nicht.
Art und Höhe der Zuwendungen nenne ich Ihnen vor der Vermittlung in Textform, also schriftlich oder per E-Mail.
§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO
Baufinanzierung
Immobiliardarlehensvermittler · Register D-W-101-PMYJ-85
Meine Erlaubnis umfasst die Beratung und Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Das sind Darlehen, mit denen Privatleute eine Immobilie kaufen, bauen, modernisieren oder eine bestehende Finanzierung ablösen.
Typische Anlässe
- Kauf einer Wohnung oder eines Hauses
- Neubau
- Modernisierung
- Anschlussfinanzierung, wenn die Zinsbindung eines bestehenden Darlehens ausläuft
Ich bin an keinen Darlehensgeber gebunden und vergleiche Angebote verschiedener Banken. Vor dem Abschluss erhalten Sie das ESIS-Merkblatt mit den Kosten des Darlehens.
Vergütung
Hier zahlen nicht Sie, sondern Dritte eine Provision, in der Regel die Bank, die das Darlehen gibt. Ihre Höhe richtet sich nach der Darlehenssumme.
Den genauen Betrag in Euro finden Sie im ESIS-Merkblatt. Das ist ein europaweit einheitliches Informationsblatt, das Sie vor dem Abschluss erhalten.
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Die verbindlichen Angaben zu Erlaubnissen und Vergütung stehen in der Erstinformation.